IT9 Neugebauer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach „AGB“) der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, Pünt 12, 8598 Bottighofen; vertreten durhc Sebastian Neugebauer sind anwendbar auf alle zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Mit Abschluss eines Vertrages mit der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen erkennt der Kunde diese AGB an und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Solche haben nur Gültigkeit, soweit sie von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

 

 

2. Offerten / Pläne /  Unterlagen

Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Angabe der für das Angebot bzw. den Vertrag massgebenden Grundlagen und tatsächlichen Verhältnisse und hat der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen auf bestehende gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften aufmerksam zu machen, welche sich insbesondere auf die Ausführung, den Betrieb, die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.

Die Offerten von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen sind grundsätzlich unverbindlich. An Offerten, die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet, ist die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen maximal einen Monat gebunden.

Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich.

Alle Angebotsunterlagen welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen dem Kunden übergibt, bleiben Eigentum der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht; noch kommerziell genutzt werden.

Führt ein Angebot der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen nicht zu einem Auftrag durch den Kunden, müssen diese Unterlagen auf erstes Verlangen zurückgegeben, andernfalls vernichtet werden.

 

 

3. Bestellungen / Vertragsabschluss / Leistungsumfang

Ein Vertrag zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dem Kunden kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Vertragsurkunde, mangels einer solchen mit Abgabe eines Auftrags per E-Mail, gegebenenfalls telefonisch, oder persönlich durch die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und falls auch eine solche fehlt, mit der Lieferung zustande.

Der Vertragsinhalt wird durch die beidseitig unterzeichnete Vertragsurkunde, mangels einer solchen durch die Auftragsbestätigung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und falls auch eine solche fehlt, durch den Lieferschein abschliessend definiert. Abweichungen vom Bestellten gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Leistungen erheblich beeinträchtigen.

Für nicht Projektbezogene Dienstleistungen gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Zeitbasierte Abrechnung.

 

 

4. Fristen

Die Einhaltung von Fristen, die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen obliegen, setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern sich angemessen,

  • wenn der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert;

  • wenn Hindernisse auftreten, welche die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, bei dem Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Produkte, Hard-, oder Software(lizenzen), behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt;

  • wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzuge sind, so insbesondere, wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Hält IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen vereinbarte Fristen nicht ein, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen (14 Tage bei Lager- und Standardware, 30 Tage bei sonstiger Ware). Verstreicht auch diese Nachfrist ungenutzt, ist der Kunde ausschliesslich zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Ansprüche aus der Fristüberschreitung, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

5. Preise

Alle Preise von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken, netto, exklusive Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten, wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden.

Allfällige Mehrkosten infolge unvollständiger bzw. falscher Angaben oder nachträglicher Änderungen durch den Kunden gehen zulasten des Kunden. Im Angebot nicht enthaltene Arbeiten, insbesondere auf Wunsch oder aufgrund einer Nichtleistung des Kunden ausgeführte Änderungen oder Mehrarbeiten, werden nach Zeitaufwand und allenfalls bestellten Materialien in Rechnung gestellt. Auf Leistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit werden entsprechende Zuschläge verrechnet.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen haben am Domizil von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen in Schweizer Franken netto ohne Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgen. 

Der Abschluss eines Projektes ist dann zustande gekommen, sofern der Kunde die Dienstleistungen schriftlich, oder mündlich absegnet.

Sind zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bei Abschluss der Dienstleistung in dem der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Die Zahlungsfrist beträgt dreissig (30) Tage ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch d.h. ohne Mahnung Verzugsfolgen ein. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Kunde einen Verzugszins von 8% p.a. Die Geltendmachung von Schadenersatz, die sofortige Einstellung aller Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen an den Kunden und – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist – der Rücktritt vom Vertrag bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

 

7. Lieferkonditionen

Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung erfolgen die Lieferungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen ab Bottighofen TG.

Nimmt der Kunde die erbrachte Dienstleistung nicht wie vereinbart ab, ist die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen berechtigt, das weitere Vorgehen einseitig festzulegen und der Kunde hat der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen die durch die Nichtabnahme entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

 

 

8. Prüfung der Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen / Mängelrüge

Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen nach Abschluss eines Projekts/Dienstleistung bzw. der Meldung der Fertigstellung zu prüfen und der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen innert dieser Frist allfällige Mängel vor Ort mündlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferungen und Leistungen als genehmigt gelten.

Unterbleibt die Abnahme innert Frist ohne Verschulden von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, gilt die Dienstleistung als genehmigt.

Zeigen sich später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat der Kunde diese der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bekannt zu geben, andernfalls die Lieferungen und Leistungen auch in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gelten.

 

9. Drittsoftware

IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen übernimmt keine Haftung in Bezug auf Software, welche von Drittanbietern bezogen wurde.

Dies kann beispielsweise das Betriebssystem (bsp. Microsoft), und andere Software darstellen.

 

 

10. Gewährleistung

Die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. Die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen leistet nur dann Gewähr dafür, wenn die schriftliche Vereinbarung der Dienstleistung stark von dem erbrachten abweicht.

Bezüglich Hardware gibt IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen die Garantie, welche der Hersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller entschädigt werden. Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantie und Gewährleistung.

 

 

11. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen beschränkt sich auf schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden. Die Haftung von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen für Vermögensschäden sowie für andere Schäden, insbesondere für Verzugsschäden sowie für Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden von entgangenem Gewinn, Verdienstausfall, nicht realisierten Einsparungen etc. – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

12. Vertraulichkeit

IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen sichert dem Auftraggeber zu, alle Informationen, die für die Auftragsdurchführung benötigt werden, vertraulich zu behandeln. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, die von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Lösungen (inkl. Konzepte, Audits, etc.) geheim zu halten und Ihre Mitarbeiter und Organe zur Geheimhaltung derselben zu verpflichten.

 

 

13. Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der ungültigen soll eine gültige Bestimmung treten, welche ihrem Inhalt nach der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

14. Rechte und Pflichten

Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kunde zeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für die IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

 

14. Änderungen

Änderungen dieser AGB sowie alle unter diesen AGB notwendig werdenden Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

15. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Sämtliche Verträge zwischen der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Erfüllungsort ist Bottighofen TG. Gerichtsstand ist nach Wahl von der IT9 Neugebauer Professionelle IT-Dienstleistungen, der Sitz Thurgau.

 

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Die nachfolgenden AGB beziehen sich auf Projekbezogene arbeiten in Bezug auf Softwareentwicklung

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen uns (Auftragnehmer) und Ihnen (Auftraggeber) über die Entwicklung, Überlassung und Wartung von Software sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und/oder Überlassung von individueller Software gemäss der jeweiligen Projektbeschreibung, des Angebots oder der schriftlichen Vereinbarung.

Details zu Funktionen, Lieferumfang und technischen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Projektdokumenten.


3. Herausgabe von Projekt-Code

Der für Ihre Projekte entwickelte Programmcode (Quellcode) wird Ihnen grundsätzlich nicht in seiner ursprünglichen, für Menschen lesbaren Form (Quellcode) überlassen.

Stattdessen erhalten Sie die Software ausschliesslich in kompilierter, maschinenlesbarer Form (z. B. als ausführbare Datei oder Bibliothek).

Eine Herausgabe des Quellcodes ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zwischen Ihnen und uns vereinbart wurde. Auch in diesem Fall behalten wir uns vor, den Code ausschliesslich in kompilierter Form bereitzustellen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Diese Regelung dient dem Schutz unseres geistigen Eigentums sowie der Sicherheit und Integrität der Software.


4. Entwicklung und Abnahme von Projekten

4.1 Projektumfang und Änderungen

Die zu entwickelnden Funktionen und Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Projektbeschreibung oder dem schriftlichen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Projektumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeit führen.

4.2 Mitwirkung des Kunden

Sie sind verpflichtet, alle für die Entwicklung notwendigen Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch Ihre Mitwirkung wirken sich auf den Liefertermin aus und können zusätzliche Kosten verursachen.

4.3 Abnahme und Testphase

Nach Fertigstellung erhalten Sie die Software zur Prüfung (Abnahmetest). Sie haben 14 Tage Zeit, uns schriftlich mitzuteilen, ob die Software wesentliche Mängel aufweist. Unterlassen Sie diese Mitteilung innerhalb der Frist, gilt die Software als abgenommen.

Kleinere Abweichungen, die den Gebrauch der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, stehen einer Abnahme nicht entgegen.

4.4 Haftung und Gewährleistung

Wir haften uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt und insgesamt auf den Vertragswert beschränkt.

Für Datenverluste haften wir nur, soweit diese durch angemessene Datensicherungsmassnahmen Ihrerseits nicht hätten vermieden werden können.

Die Gewährleistung für Mängel beträgt 12 Monate ab Abnahme.

4.5 Keine Garantie für Fehlerfreiheit

Sie erkennen an, dass komplexe Software nie vollständig fehlerfrei ist. Wir gewährleisten, dass die Software im Wesentlichen der vereinbarten Beschreibung entspricht, übernehmen jedoch keine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit oder uneingeschränkte Eignung für alle Ihre Zwecke.

4.6 Höhere Gewalt und externe Einflüsse

Wir haften nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Umständen beruhen, die wir nicht beeinflussen können (z. B. Naturereignisse, Streiks, behördliche Massnahmen, Ausfälle Dritter wie Hosting- oder Cloud-Anbieter).


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Preisbildung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Massgeblich sind die im Angebot, im Vertrag oder in der Projektbeschreibung genannten Preise. Bei Zeit- und Aufwandabrechnungen gelten die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.

5.2 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart wurde.

Bei Teil- oder Abschlagszahlungen gelten die gleichen Zahlungsbedingungen wie für die Gesamtrechnung.

5.3 Verzug

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nach, geraten Rechnungen automatisch in Verzug. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug weitere Arbeiten einzustellen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

5.4 Reise- und Nebenkosten

Reisekosten, Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen (z. B. Porto, Datenträger, Lizenzgebühren Dritter) werden separat nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern sie nicht im Festpreis enthalten sind.


6. Wartung und Support

6.1 Umfang der Wartung

Auf Wunsch bieten wir Wartungs- und Supportleistungen für die entwickelte Software an. Der genaue Umfang (z. B. Fehlerbehebung, Updates, telefonische Beratung) ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag oder Angebot.

Standardmässig umfasst die Wartung:

  • Beseitigung von reproduzierbaren Programmfehlern

  • Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Updates

  • Telefonische oder schriftliche Beratung während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr)

Nicht enthalten sind:

  • Anpassungen oder Erweiterungen der Software

  • Fehler, die durch unsachgemässe Bedienung, Eingriffe Dritter oder veraltete Umgebungen entstehen

  • Schulungen und Einarbeitung

6.2 Vergütung

Die Vergütung für Wartungsleistungen erfolgt als monatliche oder jährliche Pauschale, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und wird im Wartungsvertrag festgelegt.

Änderungen der Wartungsgebühr bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

6.3 Laufzeit und Kündigung

Wartungsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart wurde.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Reaktionszeiten

Bei Störungsmeldungen reagieren wir innerhalb von 2 Werktagen. Die tatsächliche Fehlerbehebung hängt von der Schwere des Problems und der Verfügbarkeit notwendiger Informationen ab.

Für besonders kritische Systeme können im Wartungsvertrag kürzere Reaktionszeiten (z. B. 24-Stunden-Service) vereinbart werden.


7. Urheber- und Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben alle Urheber- und Eigentumsrechte an der entwickelten Software bei uns.

Sie erhalten ein nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für den vereinbarten Zweck.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung der Software über den vereinbarten Gebrauch hinaus ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.